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Scheinselbständigkeit – Gesetzesvorlagen soll Abgrenzung zur Selbständigkeit besser regeln

Das Schreckensgespenst der Scheinselbständigkeit verfolgt bereits seit geraumer Zeit Freelancer und Auftraggeber im Medien- und IT-Bereich.

Mit einer geplanten Neuregelung liegt nun ein Gesetzesentwurf des Bundesrates vor. Dieser neue Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen soll ab dem 1.1.2017 in Kraft treten. “Missbräuchlich sind Vertragskonstruktionen, die von den Vertragsparteien zwar als „Werkvertrag“ bezeichnet werden, tatsächlich jedoch als Arbeitsverträge oder Arbeitnehmerüberlassungsverträge durchgeführt werden,” heißt es im Entwurf. Die damit einhergenden Lösungen gegen die Scheinselbständigkeit werden in mehrere Artikeln geregelt. Die wichtigsten Änderungen sind in folgenden Artikeln zu finden:

  • Artikel 1 enthält Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
  • Artikel 2 enthält Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches,
  • Artikel 3 enthält Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes.

Insbesondere die Änderung des BGB, der mit einem Zusatz versehen wird, §611a, hat weitreichende Folgen für die Konstellation Auftraggeber und Freelancer.

Im Wesentlichen soll die Gesetzesreform zur Werkvertragsarbeit die Grauzone zwischen Werkverträgen und Arbeitsverträgen auflösen. Gelingen soll das, indem die von der Rechtsprechung bereits entwickelte Abgrenzung zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit in Form eines Kriterienkatalogs dort in das BGB Eingang findet. Werkverträge sind im BGB § 631 ff. geregelt.

Interessanterweise wird das Statusfeststellungsverfahren als Klärungsinstrument nicht weiter erwähnt. Allerdings scheinen alle Beteiligten mit einem Anstieg von Anträgen zur Statusfeststellung zu rechnen. Das dürfte vielen Auftraggebern und Freelancern mächtige Bauchschmerzen verursachen. Die Abweisungsquote bei von Statusfestellungsverfahren ist seit Jahren steigend. Mittlerweile wird fast jede zweite Statusfeststellung als abhängige Beschäftigung eingestuft (Quelle: DRV). Somit wächst auch die Gefahr im Falle einer Sozialversicherungsprüfung als scheinselbständig eingestuft zu werden.

Anteil der abgelehnten Statusfeststellungen 2007 bis 2014

Das Problem Scheinselbstständigkeit – Anteil der abgelehnten Statusfeststellungen 2007 bis 2014

 

Im Detail lesen sich die Änderungen des BGB wie folgt:

“Für die Feststellung, ob jemand in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt, ist eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Für diese Gesamtbetrachtung ist insbesondere maßgeblich, ob jemand

a. nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten oder seinen Arbeitsort zu bestimmen,

b. die geschuldete Leistung überwiegend in Räumen eines anderen erbringt,

c. zur Erbringung der geschuldeten Leistung regelmäßig Mittel eines anderen nutzt,

d. die geschuldete Leistung in Zusammenarbeit mit Personen erbringt, die von einem anderen eingesetzt oder beauftragt sind,

e. ausschließlich oder überwiegend für einen anderen tätig ist,

f. keine eigene betriebliche Organisation unterhält, um die geschuldete Leistung zu erbringen,

g. Leistungen erbringt, die nicht auf die Herstellung oder Erreichung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder eines bestimmten Arbeitserfolges gerichtet sind,

h. für das Ergebnis seiner Tätigkeit keine Gewähr leistet.”

Somit dürfte das Thema “Scheinselbständigkeit oder abhängige Beschäftigung” zukünftig noch schärfer geführt werden. Der Gesetzgeber hofft mit diesen Gesetzesänderungen den Interpretationsspielraum, ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt oder nicht, einzuengen.

Als Geschäftsführer unserer Fullservice Digital Agentur habe ich bereits vor Jahren mit dem Thema Erfahrungen sammeln müssen. Aufgrund einer Sozialversicherungsprüfung und Nachforderungen in Höhe von ca. 20.000 Euro aufgrund von Fällen der Scheinselbständigkeit leider sehr schmerzhafte.

Diese Erfahrungen legten 2006 den Grundstein für das Beratungs- und Managementunternehmen Profigilde GmbH. Die Profigilde berät Unternehmen, Medienprofis und Freelancer zum Thema Scheinselbständigkeit in den Medien- und im IT-Bereich. Falls Sie Fragen oder Anregungen zu den oben genannten Themen haben, kontaktieren Sie Ercin Filizli.